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Energie einsparen: Maßnahmen zum Jahreswechsel für Mitarbeitende

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder und Angehörige der HHU,
 
bereits mit Mail vom 20.09.2022 hatten wir Sie über erste Schritte zur Einsparung von Energie informiert. Heute geht es um weitere Maßnahmen, die wir ergreifen, um unserer Verpflichtung zur Energieeinsparung nachzukommen. Sie betreffend den Zeitraum um den Jahreswechsel von
 
Samstag, 24.12.2022 bis Sonntag, 01.01.2023.
 
Der Präsenzbetrieb vor Ort soll in diesem Zeitraum - mit Ausnahme der betriebstechnisch zwingend erforderlichen Arbeiten - ausgesetzt werden. Hierfür werden alle technischen Anlagen in den Gebäuden auf den sog. Absenkbetrieb heruntergefahren. Das bedeutet das weitere Absenken der Raumtemperatur unter die bereits reduzierte Betriebstemperatur von 19 Grad und die Reduktion bzw. komplette Abschaltung von technischen Anlagen („Absenkbetrieb“). Während des Absenkbetriebs können die betroffenen Einrichtungen nicht genutzt werden bzw. ein Arbeiten vor Ort wird wegen der Temperaturverhältnisse und/oder Lüftungssituation grundsätzlich nicht möglich. Für Laborbereiche werden während dieser Zeit Sonderregelungen gelten, die aktuell erarbeitet werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir alle Führungskräfte und alle Mitarbeitenden folgende Hinweise zu beachten und im jeweiligen Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung umzusetzen bzw. rechtzeitig einzuplanen:

1. Nach Möglichkeit sollen für den genannten Zeitraum Urlaubstage oder aufgebaute Zeitguthaben eingesetzt werden, insbesondere soweit ausreichende Guthaben vorhanden sind, die nicht zu unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen der persönlichen Planung führen. Hier bitten wir um eine vertrauensvolle und einvernehmliche Handhabung im Einzelfall. 

2. Sofern keine entsprechenden Urlaubs- oder Zeitguthaben eingesetzt werden können oder aus anderen Gründen Arbeiten während dieser Zeit zwingend zu verrichten sind, ist von den jeweils vorhandenen Möglichkeiten des Homeoffice Gebrauch zu machen. Etwaige Präsenzarbeiten, die nicht den Einschränkungen des Absenkbetriebs unterworfen und daher zulässig und möglich sind, bleiben hiervon unberührt.

Der Absenkbetrieb führt nicht zu einem Betretungsverbot. In eigener Verantwortung und Organisation ist eine kurze Präsenz vor Ort (z.B. für Tätigkeiten, die zwingend erforderlich und mit vertretbarem Zeitaufwand zu erledigen sind) zur Unterstützung der Homeoffice-Tätigkeiten möglich.

Beschäftigte in ZIM, ULB und ZUV können im Rahmen der regulären AMA-Vereinbarungen im Homeoffice arbeiten. Sofern weitere, darüber hinausgehende Tage im Homeoffice zur Überbrückung des örtlichen Absenkbetriebs erforderlich sein sollten, kann die dafür speziell eingerichtete Fehlzeit „AMA Absenkbetrieb“ gewählt werden, die zu einer entsprechenden Gutschrift der individuellen Soll-Arbeitszeit führt. Diese Buchung erfolgt dann zusätzlich zu den ohnehin eingeplanten regelmäßigen oder situativen AMA-Tagen. Für alle Bereiche, die nicht unter die AMA-Regelungen fallen, gelten die vertrauensvollen Abstimmungen zur Arbeitsgestaltung zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten.

3. Sollte im Einzelfall der Zeitraum des Absenkbetriebs durch die in Ziff. 1 und 2 beschriebenen Maßnahmen nicht überbrückt werden können, sind Vorgesetzte und Mitarbeitende angehalten, sich darüber auszutauschen, über welche Themen die Mitarbeitenden sich z.B. im Wege des Selbststudiums zu Hause fort- und weiterbilden können. Es wird um eine pragmatische und einvernehmliche Lösung im Einzelfall gebeten, da hier die Freistellung von einer Tätigkeit in Präsenz im Vordergrund steht.
 
In der ebenfalls noch vorlesungsfreien Woche von

Montag, 02.01.2023 bis Sonntag, 08.01.2023

ist wieder ein normaler Betrieb möglich. Alle Standorte der Universitäts- und Landesbibliothek haben geöffnet, die technischen Anlagen laufen im Normalbetrieb. Wir appellieren jedoch an Sie, sich in den Arbeitsgruppen und Abteilungen in dieser erfahrungsgemäß doch deutlich ruhigeren Zeit so zu organisieren, dass alle Potenziale für Energieeinsparung ausgenutzt werden. Dies betrifft insbesondere den sensiblen Umgang mit der Heizung, so dass leere Räume nicht übermäßig geheizt werden. Auch sollten technischer Anlagen, die nicht genutzt werden, ausgeschaltet oder in einem reduzierten Betrieb gefahren werden. Um dies zu ermöglichen, kann in dieser Woche von den in Ziffer 2 genannten erweiterten Möglichkeiten des Homeoffice Gebrauch gemacht werden, inkl. der Nutzung des Buchungskennzeichens „AMA Absenkbetrieb“.
 
Wir bitten Sie, auch diese Maßnahmen tatkräftig zu unterstützen und mit uns gemeinsam diesen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Energiekrise zu leisten.

 

Prof. Dr. Anja Steinbeck, Rektorin                                         Dr. Martin Goch, Kanzler

Kategorie/n: Rundmails Energie
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