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Energie einsparen: Absenkbetrieb zum Jahresende

Sehr geehrte Damen und Herren an der HHU,

mit Mail vom 20.09.2022 hatten wir Sie anlässlich der aktuellen Energiekrise über die Maßnahmen zur Energieeinsparungen informiert, die in der „Task Force Energieeinsparungen“ zur Umsetzung empfohlen worden waren und die ab dem 01.10.2022 zur Anwendung gelangt sind.
 
Da sich die HHU in ihrem Hochschulentwicklungsplan unabhängig von der aktuellen Energiekrise ehrgeizige und gleichzeitig notwendige Klimaziele gesteckt hat, möchten wir an den Maßnahmen festhalten, die sich als handhabbar, mit überschaubaren Einschränkungen verbunden und im Hinblick auf Energieeinsparungen wirkungsvoll erwiesen haben.

Dies betrifft insbesondere das Herunterfahren aller technischer Anlagen in den Gebäuden auf den sog. Absenkbetrieb (also das weitere Absenken der Raumtemperatur unter die bereits reduzierte Betriebstemperatur von 19 Grad und die Reduktion bzw. komplette Abschaltung der Lüftungsanlagen). In diesem Jahr betrifft das den Zeitraum um den Jahreswechsel von Samstag, 23.12.2023 bis Montag, 01.01.2024.
 
Wie im vergangenen Jahr soll in diesem Zeitraum und zukünftig in den dann entsprechend festgelegten Zeiten der Präsenzbetrieb vor Ort ausgesetzt werden. Ausnahmen bilden die betriebstechnisch zwingend erforderlichen Arbeiten und auch für Laborbereiche gelten die Sonderregelungen des letzten Jahres.
 
Das Rektorat möchte losgelöst von dem spezifischen Aussetzen des Präsenzbetriebes jedoch auch allgemein die Zeit des Absenkbetriebes als Weihnachtsruhe so verstanden wissen, dass neben zwingen erforderlichen Ausnahmen diese Zeit dazu genutzt wird, Urlaubs- und/oder FLAZ-Zeitguthaben für die Überbrückung dieser überschaubaren Anzahl an betroffenen Tagen einzusetzen.
 
Wir bitten daher schon heute alle Führungskräfte und Mitarbeitenden die nachfolgenden Hinweise zu beachten und im jeweiligen Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung umzusetzen bzw. rechtzeitig einzuplanen:
 
1. Für den genannten Zeitraum sollen Urlaubstage oder aufgebaute FLAZ-Zeitguthaben eingesetzt werden, insbesondere soweit ausreichende Guthaben vorhanden sind, die nicht zu unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen der persönlichen Planung führen. Hier bitten wir um eine vertrauensvolle und einvernehmliche Handhabung im Einzelfall. Da es – anders als im Vorjahr – in diesem Jahr deutlich mehr Zeit für die entsprechende Planung gibt, sollte es hier nicht zu Konfliktfällen kommen, erst recht nicht in den Folgejahren. Die Führungskräfte sind angehalten, recht­zeitig und angemessen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich gemeinsam mit den Mitarbeitenden für eine entsprechende Umsetzung zu sorgen.

2. Sofern trotz rechtzeitiger Planung gemäß Ziff. 1 keine entsprechenden Urlaubs- oder FLAZ-Zeitguthaben eingesetzt werden können oder aus anderen Gründen Arbeiten während dieser Zeit verrichten werden müssen, ist von den jeweils vorhandenen Möglichkeiten des Homeoffice Gebrauch zu machen. Etwaige Präsenzarbeiten, die nicht den Einschränkungen des Absenkbetriebs unterworfen und daher zulässig und möglich sind, bleiben hiervon unberührt. Beschäftigte in ZIM, ULB und ZUV können unvermeidbar durchzuführende Homeoffice-Tätigkeiten im Rahmen der regulären AMA-Vereinbarungen umsetzen. Für alle Bereiche, die nicht in den Anwendungsbereich der AMA-Regelungen fallen, gelten die entsprechenden vertrauensvollen Abstimmungen zur Arbeitsgestaltung zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten im jeweiligen Bereich.

3. Sofern ausnahmsweise auch noch in diesem Jahr weitere, über die AMA-Regelungen hinausgehende Tage im Homeoffice zur Überbrückung des örtlichen Absenkbetriebs erforderlich sein sollten, kann in Abweichung von den AMA Regelungen – letztmalig wie im Vorjahr - dann die dafür speziell eingerichtete Fehlzeit „AMA Absenkbetrieb“ gewählt werden, die zu einer entsprechenden Gutschrift der individuellen Soll-Arbeitszeit führt.

Es wird von Führungskräften und Mitarbeitenden erwartet, dass spätestens ab 2024 die Weihnachtsruhe an der HHU flächendeckend in die Praxis umgesetzt wird und an den betreffenden Tagen Urlaubs- und FLAZ-Zeitguthaben eingesetzt werden, so dass Ausnahmen im Sinne der Ziff. 2 und 3 ab dann nicht mehr erforderlich sein bzw. auf das zwingend erforderliche Minimum beschränkt bleiben sollten.
 
Wir bitten Sie herzlich, diese Maßnahme tatkräftig zu unterstützen und mit uns gemeinsam diesen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Energiekrise bzw. zur dauerhaften Nachhaltigkeit zu leisten.

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Anja Steinbeck, Rektorin                                         Dr. Martin Goch, Kanzler

Kategorie/n: Rundmails Energie
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