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Absenkbetrieb zum kommenden Jahreswechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Beschäftigte der HHU,
 
zunächst wünschen wir Ihnen ein gutes, erfolgreiches und gesundes neues Jahr – möge es zudem friedlicher verlaufen.

Anknüpfend an unsere Rundmails vom 20.09.2022 und 21.03.2023 möchten wir Sie auch in diesem Jahr frühzeitig in Fortführung unserer Maßnahmen zur Energieeinsparung über den geplanten Absenkbetrieb zum Jahreswechsel 2024/2025 informieren, um allen Betroffenen eine ausreichende Planungsgrundlage zu verschaffen.
 
Wie Sie wissen, ist eine wesentliche Energiesparmaßnahme insbesondere das Herunterfahren aller technischer Anlagen in den Gebäuden auf den sog. Absenkbetrieb (d. h. die weitere Absenkung der Raumtemperatur unter die Betriebstemperatur von 20 Grad und die Drosselung bzw. komplette Abschaltung der Lüftungsanlagen). Dies betrifft den Zeitraum von
 
Samstag, 21.12.2024 bis einschließlich Sonntag, 05.01.2025.
 
Betroffen sind damit alle Arbeitstage ab Montag 23.12.2024 bis Freitag, 03.01.2025. Wie im vergangenen Jahr wird in diesem Zeitraum und zukünftig in den dann festgelegten Zeiten der Präsenzbetrieb vor Ort ausgesetzt werden. Ausnahmen bilden betriebsbedingt zwingend notwendige Arbeiten. Auch für Laborbereiche gelten die Sonderregelungen des letzten Jahres. Bitte informieren Sie sich eigenständig über etwaige Sonderregelungen bei Ihren Fachvorgesetzten.
 
Das Rektorat möchte losgelöst von dem spezifischen Aussetzen des Präsenzbetriebes ganz allgemein die Zeit des Absenkbetriebes als Weihnachtsruhe so verstanden wissen, dass sie neben erforderlichen Ausnahmen dazu genutzt wird, Urlaubs- und/oder Zeitguthaben für diese überschaubare Anzahl betroffener Tage einzusetzen.
 
Wir bitten daher schon heute alle Führungskräfte und Beschäftigten, die nachfolgenden Hinweise zu beachten und im jeweiligen Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung umzusetzen bzw. rechtzeitig einzuplanen:
 
1.  Für den genannten Zeitraum sollen Urlaubstage oder aufgebaute Zeitguthaben eingesetzt werden, insbesondere soweit ausreichende Guthaben vorhanden sind, die nicht zu unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen der persönlichen Planung führen. Wir bitten um eine vertrauensvolle und einvernehmliche Handhabung im Einzelfall. Da noch fast die gesamte Jahresspanne als Planungsrahmen zur Verfügung steht, sollte es hier nicht zu Konfliktfällen kommen. Die Führungskräfte sind angehalten, recht­zeitig und angemessen mit den Beschäftigten für eine entsprechende Umsetzung zu sorgen.

2.  Sofern gemäß Abstimmung zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten als sinnvoll angesehene Arbeiten während dieser Zeit zu verrichten sind, ist von den vorhandenen Möglichkeiten der Alternierenden Mobilen Arbeit gemäß Dienstvereinbarung AMA (ZIM/ULB und ZUV) bzw. des in der Praxis gelebten Homeoffice (für alle anderen Bereiche) Gebrauch zu machen. Präsenzarbeiten, die nicht den Einschränkungen des Absenkbetriebs unterworfen und daher zulässig und möglich sind, bleiben hiervon unberührt.

Es wird von Führungskräften und Beschäftigten erwartet, dass die beschriebenen Schritte zur Überbrückung des Absenkbetriebes mit dem Ziel einer Weihnachtsruhe an der HHU flächendeckend und verantwortungsbewusst in die Praxis umgesetzt und daher Urlaubs- und Zeitguthaben eingesetzt werden, so dass Ausnahmen im Sinne der Ziff. 2 auf das etwaig erforderliche Minimum beschränkt bleiben sollten.

Wir bitten Sie herzlich, diese Maßnahme erneut tatkräftig zu unterstützen und mit uns gemeinsam diesen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Energiekrise bzw. zur dauerhaften Nachhaltigkeit zu leisten.

 

Prof. Dr. Anja Steinbeck, Rektorin                     Dr. Martin Goch, Kanzler

Kategorie/n: Rundmails Energie
Verantwortlichkeit: