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Neues Formular zu Kompensationszahlungen: Umweltfreundliche Dienstreisen

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Der Flughafen Düsseldorf als Startpunkt für Dienstreisen. HHU-Angehörige können Kompensationen von Flugreisen jetzt gebündelt bezahlen.

Zum 1. Januar 2023 trat an der HHU eine Richtlinie für Dienstreisen in Kraft, die auf umweltfreundliche Transportwege setzt und Flüge unter 500 Kilometern ausschließt. Um Prozesse weiter zu vereinfachen, hilft ein neues Formular dabei, die Kompensationszahlungen gebündelt für mehrere Reisen oder mehrere Reisende zu zahlen. Hintergrund: Über einen universitären Klimaschutzfonds werden alle nicht vermeidbaren Flüge verpflichtend kompensiert.

Alle HHU-Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten sind weiter aufgerufen, bei Dienstreisen ihren Fußabdruck zu verringern. Sie nutzen innerhalb eines Radius von 500 Kilometern (vom Dienstort aus) umweltverträgliche öffentliche Verkehrsmittel wie die Bahn. Für Zugfahrten ab zwei Stunden kann die 1. Klasse gebucht werden. 

Eine generelle Genehmigung für notwendige Dienstreisen von bis zu zwei Tagen macht das Vorbereiten einfacher, da hier die Freigabe von den Fachvorgesetzten bzw. den Dekanaten kommt. Solche Reisen sind mit dem/der Fachvorgesetzten abzustimmen – abgekoppelt vom Dienstreiseportal. Wer länger unterwegs ist und dabei ausschließlich den Öffentlichen Personennahverkehr und die Bahn nutzt, braucht ebenfalls keinen Antrag über das Portal zu stellen, sondern holt sich die Zustimmung ebenso bei den Fachvorgesetzten.

Bei Fragen hilft das Heine-Center for Sustainable Development (HCSD) weiter, das jetzt auch das neue Formular zusammen mit dem Dezernat Finanzen erarbeitet hat.

Kontakt bei Fragen: Heine-Center for Sustainable Development: 
 
Zum Formular für die Kompensationszahlungen

Dienstreisegenehmigungen und das Erstatten der Reisekosten über das Dienstreise-Portal 

Zur Richtlinie für umweltfreundliche Dienstreisen 

Englische Version der Richtlinie

Autor/in: Redaktion
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