Steht das Thermostatventil am Heizkörper auf „2“, beträgt die Raumtemperatur etwa 16 °C, bei „3“ rund 20 °C. Das weitere Aufdrehen macht den Raum nicht schneller warm, sondern erhöht nur die maximale Temperatur und soll daher vermieden werden. Jedes Grad erhöht den Verbrauch um circa sechs Prozent. Werden Räume länger nicht genutzt, auch abends und am Wochenende, empfiehlt es sich, die Heizung herunterzudrehen.
Zur Orientierung:
• Stufe 2, 16 °C: während einer längeren Abwesenheit
• ein Strich vor Stufe 3, 19 °C: Bürotemperatur
• Stufe 5, bis zu 28 °C: der Raum überhitzt
Die neue „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV)“ ist am 1. September 2022 in Kraft getreten. Sie gibt für öffentliche Nichtwohngebäude für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten eine Begrenzung der Lufttemperatur auf höchstens 19 °C in der Heizperiode vor. Diese Vorgabe wird erreicht, indem das Thermostatventil auf höchstens einen Strich vor der Stufe 3 eingestellt wird. Es hilft, als persönliche Gedankenstütze hier eine Markierung anzubringen.
Heizlüfter und andere zusätzliche Heizgeräte sind nach der EnSikuMaV verboten. Diese Geräte verbrauchen außerdem sehr viel Energie und erhöhen das Brandrisiko, weshalb ihr Einsatz generell nicht sinnvoll und in der HHU nicht erlaubt ist.
Praxistipp: Ausreichend Platz und Zug vermeiden
Zugestellte Heizkörper können den Raum nicht optimal erwärmen. Deshalb sollte zusätzlich auf eine freie Luftzirkulation vor der Heizung geachtet werden. Wird zudem die Bürotür geschlossen, kommt weniger kühle Luft aus den Fluren in die Räume.