Geräteerneuerungsprogramm der HHU
Modernisierung von Kühl- und Gefriergeräten in den Laboren der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakutät
Kühl- und Gefriergeräte sind ein fester Bestandteil des experimentellen Forschungsbetriebs und werden in den Laboren der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät dauerhaft eingesetzt. Der Einsatz moderner, energieeffizienter Geräte eröffnet die Möglichkeit, den Energieverbrauch im laufenden Betrieb nachhaltig zu senken und die Laborausstattung zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Das Geräteerneuerungsprogramm fördert den Austausch von Laborgeräten zur Kaltlagerung, d.h. Ultratiefkühlgeräte, Tiefkühlschränke und -truhen, Laborkühlschränke sowie Kühl-/Gefrierkombinationsgeräte. Förderfähig sind Geräte, die seit mindestens zehn Jahren in Betrieb sind und durch ein Neugerät mit einer nachweisbaren Energieeinsparung von mindestens 30 % ersetzt werden.
Die Förderung beträgt 50 % der Anschaffungskosten; die verbleibenden 50 % sind von der antragstellenden Einrichtung zu tragen. Die Antragstellung erfolgt über das digitale Antragsformular auf dieser Webseite. Anträge können bis zum 28.02.2026 eingereicht werden. Die Beschaffung der Neugeräte erfolgt zentral über die Universität.
Alle weiteren Informationen – einschließlich der Fördervoraussetzungen, des Verfahrensablaufs und der verbindlichen Regelungen – sind in den Rahmenbedingungen des Geräteerneuerungsprogramms zusammengefasst.
FAQ – Förderung energieeffizienter Labor-Kaltlagergeräte
Das Programm richtet sich an Einrichtungen der Mathematisch-Natuwissenschaftlichen Fakultät. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig und erfolgt auf Antrag der jeweiligen Einrichtung.
Gefördert werden ausschließlich Laborgeräte zur Kaltlagerung: Ultratiefkühlgeräte, Tiefkühlschränke, Laborkühlschränke sowie Kühl-/Gefrierkombinationsgeräte.
Das auszutauschende Gerät muss mindestens 10 Jahre alt sein.
Das Neugerät muss eine Energieeinsparung von mindestens 30 % gegenüber dem Altgerät nachweisen.
Förderfähig sind ausschließlich energieeffiziente Neugeräte. Bei technisch vergleichbaren Modellen wird das energieeffizienteste Gerät ausgewählt.
Die Förderung beträgt 50 % der Anschaffungskosten.
Die übrigen 50 % trägt die antragstellende Einrichtung. Die erforderlichen Eigenmittel müssen verfügbar sein.
Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Antragsformular.
Antragsfrist: 28.02.2026
Die Mittelvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Ja. Mit der Antragstellung verpflichtet sich der Fachbereich zur Teilnahme am Verfahren und zur Abnahme des beschafften Geräts.
Nicht gefördert werden Folgekosten, z. B. Wartung, Reparaturen oder Serviceverträge.
Die Beschaffung erfolgt zentral über das Dezernat Finanzen (Abt. 5.2 Zentraler Einkauf) im formellen Ausschreibungsverfahren.
Individuelle Hersteller- oder Modellwünsche können nicht berücksichtigt werden.
Die Lieferung erfolgt zu festgelegten Terminen in der zweiten Jahreshälfte.
Voraussetzung für die Förderung ist die endgültige Außerbetriebnahme des Altgeräts inklusive:
- ordnungsgemäßer Reinigung und Übergabe an den beauftragten Dienstleister
- Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dekontaminationsbescheinigung zur fachgerechten Entsorgung.
Zusätzlich ist die Außerbetriebnahme der Anlagenbuchhaltung zu melden.
Das entsprechende Formular ist per E-Mail an anlagenbuchhaltung[at]hhu.de zu senden.
Bei Fragen zum Antragsprozess wenden Sie sich bitte an:
Claudia Lüpschen
Heine-Center for Sustainable Development
environment[at]hhu.de