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Elektromobilität & Ladeinfrastruktur

Komplexität der Errichtung von Ladesäulen für Elektroautos am Campus der HHU

Bisher existieren keine Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge auf Parkflächen an der HHU. Es kommt in letzter Zeit berechtigterweise zu mehr Rückfragen und Wünschen in Bezug auf Ladeinfrastruktur. Die zunehmende Bedeutung von Elektromobilität im Zuge der Verkehrswende erhöht den Druck auf die Universität, sich als moderner Lern-, Forschungs- und Arbeitsort auch mit Angeboten für die sich wandelnden Pendelgewohnheiten der Hochschulangehörigen zu positionieren. Aufgrund von rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Herausforderungen dauert dies jedoch leider länger als gewünscht. Die Verantwortlichen sehen sich mit zahlreichen Problemen konfrontiert, über die hier berichtet wird.

Diese Seite gibt einen Überblick über die aktuelle Entwicklung und zeigt Schwierigkeiten auf dem Weg zu Ladesäulen am Campus.

Akkordeon

Bisher gibt es keine für die Öffentlichkeit und für Hochschulangehörige nutzbare Ladeinfrastruktur am Campus der Universität. Es kann zurzeit auch noch keine Inbetriebnahme von Ladesäulen angekündigt werden, da zahlreiche Hürden die Umsetzung verzögern.

Lediglich für einige wenige Dienstfahrzeuge des Sicherheitsdienstes und der Universitätsverwaltung sind nicht öffentliche Lademöglichkeiten vorhanden bzw. in Vorbereitung. Diese können jedoch nicht für Dritte nutzbar gemacht werden.

Für eine öffentliche Ladeinfrastruktur, welche aufgrund rechtlicher Bedingungen von externen Firmen betrieben werden sollte, werden zurzeit Vorgespräche mit relevanten Stakeholdern geführt.

Die HHU betreibt ein eigenes Mittelspannungsnetz für die elektrische Versorgung der Gebäude und Anlagen auf dem Campusgelände. Dieses Verteilernetz für den betriebsnotwendigen Transport der Elektrizität innerhalb der HHU hat nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Status einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung. Diese Klassifizierung ist notwendig, damit die Universität nicht als Energieversorgungsunternehmen auftritt, was zahlreiche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Sollte die HHU künftig öffentliche Ladesäulen an die Kundenanlage anschließen, so droht der Verlust dieses Status, da Energie an Dritte abgegeben würde. Weiterhin würde es zu Problemen bei Abrechnungen und im Steuerrecht kommen.

Eine Ladeinfrastruktur muss also zur Verhinderung der Klassifizierung der HHU als Energieversorgerin unabhängig vom Stromnetz der Universität durch eine externe Firma errichtet und vermarktet werden.

Da aufgrund der o.a. rechtlichen Bedingungen die Ladeinfrastruktur nicht an das Stromnetz der HHU angeschlossen werden kann, müssen Verbindungen zum öffentlichen Stromnetz geschaffen werden, welches von der Netzgesellschaft Düsseldorf betrieben wird. Für die Elektrifizierung von Stellplätzen werden hohe Leistungen benötigt; aufgrund der Lage des Campus sind in der Umgebung der Parkplätze bisher keine ausreichenden Netzkapazitäten vorhanden. Entweder liegen in der Nähe gar keine Stromleitungen oder deren Kapazitäten für weitere Verbraucher reichen nicht aus.

Das bedeutet, dass eine Firma, die als Ladesäulenbetreiberin am Campus auftreten möchte, zunächst einen Netzausbau von einem nahegelegenen Umspannwerk zur HHU mit der Netzgesellschaft Düsseldorf vereinbaren und umsetzen lassen muss. Dieser Ausbau benötigt Zeit und muss unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten von den beteiligten Firmen abgewogen werden.

Der BLB NRW prüft Möglichkeiten für eine Ausbauoffensive von Ladeinfrastruktur an Liegenschaften des Landes. Aufgrund der großen Zahl an Landesliegenschaften und Hochschulen in NRW ist jedoch damit zu rechnen, dass der BLB NRW nicht zeitnah für alle betroffenen Einrichtungen Ladeinfrastruktur bereitstellen kann. Die HHU befindet sich dazu ebenfalls in Klärung mit dem BLB NRW.

Sobald Pläne hier konkreter werden und Informationen zum möglichen Umfang und zu Inbetriebnahmezeiträumen von Lademöglichkeiten verfügbar sind, werden diese bekannt gegeben. Wegen der Komplexität des Vorhabens muss jedoch zurzeit noch um weitere Geduld aller Hochschulangehörigen gebeten werden.

Verantwortlichkeit: